Mit der Revision des Energiegesetzes (EnG) plant der Bundesrat, die Förderung der erneuerbaren Energien zu verlängern und marktnaher auszugestalten. Die BKW unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung des Bundesrats, insbesondere hinsichtlich des Modells der Investitionsbeiträge. Dieses schafft wirksame Anreize, damit Anlagen effizient und nach Bedürfnissen des Marktes betrieben werden.
Die BKW will mit ihrem Produktionspark einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Das Ziel ist, dass 75 Prozent der installierten Leistung des Produktionsparks bis 2023 erneuerbar sind. Verschiedene Faktoren beeinflussen den Investitionsentscheid von Elektrizitätsversorgungsunternehmen in erneuerbare Energieprojekte: Neben den Rahmenbedingungen hinsichtlich der Produktionskapazität infolge Topografie sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz einzelner Technologien (z.B. Windenergie) sind insbesondere die regulatorischen Bedingungen entscheidend.
Investitionsanreize für erneuerbare Energien
Besteht ein breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland, dann sind weiterhin entsprechende Fördermassnahmen notwendig. Die BKW unterstützt eine marktnahe und wettbewerbliche Förderung von erneuerbaren Energien. Diese darf jedoch kein Dauerzustand darstellen, sondern lediglich eine Anschubfinanzierung während einer Übergangsphase.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die BKW das auch vom Bundesrat vorgeschlagene Modell der Investitionsbeiträge. Dieses garantiert für den erneuerbaren Strom weder eine feste Abnahme noch einen fixierten Abnahmepreis. Stattdessen schaffen sie bei den Investoren starke Anreize, ihre Anlagen effizient und nach den Bedürfnissen des Marktes zu betreiben. Die BKW zieht dieses Fördermodell deshalb klar anderen Fördermodellen wie der Einspeisevergütung oder der sogenannten «gleitenden Marktprämie» vor.
Beiträge auch für Wasser- und Windkraft sowie Biomasse
Die BKW begrüsst auch, dass der Bundesrat für die Förderung grosser Photovoltaik (PV)-Anlagen wettbewerbliche Ausschreibungen zur Vergabe der Investitionsbeiträge vorsieht. Sie schlägt aber vor, dass dieses Instrument nicht nur auf grosse PV-Anlagen beschränkt bleibt. Sofern ausreichend Projekte vorhanden sind, sollten Ausschreibungen bei weiteren Technologien wie der Wasser- oder Windkraft oder auch der Biomasse Anwendung finden.
Aktuelles
Mehr lesen
Häufig gestellte Fragen
Mit der Zustimmung zur Energiestrategie 2050 hat sich die Schweizer Bevölkerung 2017 für eine nachhaltige Energiezukunft entschieden, hin Richtung erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Die beschlossenen Förderungsmassnahmen für einheimische erneuerbare Energien (Wasserkraft, Sonne, Holz, Biomasse, Wind und Geothermie) laufen jedoch Ende 2022 bzw. Ende 2030 aus. Um einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion sicherzustellen, ist daher eine Verlängerung der Fördermassnahmen notwendig. Diese Massnahmen sind möglichst marktnahe und wettbewerblich auszugestalten sowie zeitlich zu limitieren und zu deckeln. Die BKW begrüsst daher die Vorschläge des Bundesrats, insbesondere, die Förderung mit Hilfe von Investitionsbeiträgen zu verlängern, den maximalen Netzzuschlag nicht zu erhöhen und die Massnahmen auf 2035 zu begrenzen.
Das Instrument der Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke schafft keinerlei Anreize für Investitionen in den Erhalt oder den Ausbau der Wasserkraft. Der Bundesrat will diese deshalb richtigerweise auch abschaffen. Die freiwerdenden Mittel können über Investitionsbeiträge sinnvoller für den Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden. Die Marktprämie ist zudem nicht mit einem möglichen Stromabkommen mit der EU kompatibel, da sie eine unzulässige Beihilfe darstellt. Ein Stromabkommen ist für die Schweiz – nicht zuletzt aufgrund der physischen Vernetzung – von grosser Bedeutung, sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für einen effizienten Stromhandel.
Die BKW setzt sich für eine marktnahe und wettbewerbliche Förderung von erneuerbaren Energien ein. Diese kann durch Investitionsbeiträge am effizientesten erreicht werden. Das Modell garantiert für den erneuerbaren Strom weder eine feste Abnahme noch einen fixierten Abnahmepreis. Somit bleibt der Investor Unternehmer – der Markt bietet ihm Chancen und Risiken. Gleichzeitig werden bei den Investoren starke Anreize geschaffen, ihre Anlagen effizient und nach den Bedürfnissen des Marktes zu betreiben.
Im Gegensatz zu anderen Fördermodellen wie der Einspeisevergütung oder der sogenannten «gleitenden Marktprämie» übernimmt der Staat hier nicht mehrheitlich die Marktpreisrisiken. Dies ermöglicht einen rascheren und einfacheren Übergang in ein rein marktwirtschaftliches System, da die öffentliche Hand mit den einmaligen Investitionsbeiträgen keine langjährigen Zahlungsverpflichtungen eingehen muss.
Erfahrungen aus dem Ausland illustrieren, dass durch die Anwendung von Ausschreibungen die Förderbeiträge pro Kilowattstunde zusätzlich reduziert werden können. Mit den begrenzten Fördermitteln können somit mehr Erneuerbare gefördert werden. Darüber hinaus ist die Festlegung der Beiträge einfacher als bei den administrierten Investitionsbeiträgen, deren Höhe anhand der individuellen Kosten- und Ertragssituation jeder Anlage berechnet werden muss. Das Instrument der Ausschreibung von Investitionsbeiträgen sollte daher nicht nur auf grosse Photovoltaik-Anlagen beschränkt werden. Sofern ausreichend Projekte vorhanden sind, sollten Ausschreibungen bei weiteren Technologien wie der Wasser- oder Windkraft oder auch Biomasse Anwendung finden.
Die Förderung erneuerbarer Energien wird seit 2009 über einen Netzzuschlag finanziert. Dieser wird von allen Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten verursachergerecht bezahlt. Das heutige System fördert jedoch eine ungerechte und ineffiziente Quersubventionierung, die auch zu einer Mehrfachförderung führt. Produzenten mit Eigenverbrauch profitieren von tieferen Netznutzungsgebühren und tieferen Abgaben. Damit verbunden sind aber keine tieferen Kosten für den Netzausbau und -betrieb. Die finanziellen Vorteile für Eigenverbraucher werden über höhere Netztarife durch sämtliche Verbraucher quersubventioniert. Um dies zu verhindern sind verursachergerechtere Netztarife nötig. Das heisst, der Netztarif sollte weniger auf Basis des Stromverbrauchs (kWh), sondern vor allem auf Basis der maximalen Anschlussleistung (Rp./kW) berechnet werden. Damit würden auch Anreize geschaffen werden, mittels Eigenverbrauch die maximale Anschlussleistung dauerhaft zu reduzieren – was effektiv tiefere Netzkosten ermöglichen könnte.
Nein. Eine kritische Versorgungssituation tritt in der Schweiz am ehesten gegen Ende Winter auf, wenn Speicher geleert und gleichzeitig Importe eingeschränkt möglich sind. Zusätzliche Photovoltaikanlagen könnten dann nur wenig zur Versorgungssicherheit beitragen, da ihr Produktionspotenzial in den (späten) Wintermonaten zu gering ist. Die Förderung des Ausbaus von Erneuerbaren alleine garantiert daher keine Versorgungssicherheit. Nötig ist ein komplementäres Instrument, das spezifisch die Förderung der Versorgungssicherheit adressiert. Dazu können Investitionsbeiträge spezifisch für Kraftwerke mit einem Beitrag zur Versorgungssicherheit ausgeschrieben werden. Auch der Bundesrat sieht im Rahmen der Stromversorgungsgesetz-Revision solche Ausschreibungen vor.