Strommarktöffnung

Die BKW begrüsst die vollständige Öffnung des Strommarkts. Die Marktöffnung ist Treiber für Innovation und Effizienz, schafft Wahlfreiheit und mehr Transparenz für Kundinnen und Kunden.

Freie Wahl des Stromlieferanten

Grosskunden mit einem Stromverbrauch ab 100`000 Kilowattstunden pro Jahr können seit 2009 ihren Stromlieferanten frei wählen. Diese erste Etappe der Marktöffnung war erfolgreich. Nun sollen alle Kundinnen und Kunden in der Schweiz von der Wahlmöglichkeit profitieren und damit von mehr Transparenz, Effizienz und Innovation.

Die BKW begrüsst den wichtigen Schritt hin zu mehr Marktwirtschaft und Wettbewerb. Deshalb spricht sie sich im Grundsatz für die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zum neuen Stromversorgungsgesetz (StromVG) aus. Im Sinne eines effizienten Markts zum Vorteil von Volkswirtschaft und Kunden lehnt die BKW unnötige und verzerrende Regulierungen darin jedoch entschieden ab.

Voraussetzung für EU-Stromabkommen

Die vollständige Öffnung des Schweizerischen Strommarkts ist zudem Voraussetzung für ein künftiges Stromabkommen mit der Europäischen Union. Die Schweiz ist in vielfacher Hinsicht – nicht zuletzt aufgrund der physischen Vernetzung – in das europäische Energiesystem eingebunden.

Häufig gestellte Fragen

Mit der vollständigen Marktöffnung können alle Kundinnen und Kunden neu ihren Stromlieferanten frei wählen. Dies ist zum Vorteil der gesamten Schweizer Volkswirtschaft. Die Grösse des Marktes und die hohe Anzahl potenzieller Anbieter lassen einen effektiven Wettbewerb erwarten.

Die BKW befürwortet die vom Bundesrat vorgeschlagene Grundversorgung. Eine explizite Regulierung von Endkundenpreisen ist jedoch weder nötig noch sinnvoll. Das Ziel eines effektiven Markts würde verfehlt und Mehrkosten durch hohe administrative Aufwendungen wären die Folge. Besser ist eine Missbrauchsaufsicht, wie sie in den meisten vollständig geöffneten Strommärkten Europas erfolgreich zum Zug kommt (z.B. Deutschland, Österreich, Benelux).

Die BKW begrüsst grundsätzlich den in der Grundversorgung zukünftig vorgesehenen Qualitätsstandard des Standardprodukts (standardmässig Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien). Bereits heute offerieren viele Elektrizitätsversorgungsunternehmen in der Grundversorgung solche Produkte, auch die BKW mit ihren Produkten «Energy Blue» und «Energy Green».

Um Wettbewerbsverzerrungen im Strommarkt auszuschliessen, gelten bereits heute strikte Entflechtungsvorschriften zwischen dem Netzbetrieb und den übrigen Tätigkeiten. Gemäss Revisionsvorlage des Stromversorgungsgesetzes soll die Zuständigkeit für die Grundversorgung beim Netzbetreiber verbleiben. Im Kontext der vollständigen Marktöffnung wäre dies jedoch systemwidrig, ineffizient und würde Innovationen erschweren. Die fehlende Vereinbarkeit mit den Entflechtungsregeln in der EU – im Falle eines EU-Stromabkommens – würde bereits bei Inkrafttreten des revidierten Stromversorgungsgesetzes eine erneute Gesetzesanpassung nötig machen.

Die in der Vorlage vorgesehene Möglichkeit einer quartalsweisen oder gar monatlichen Kennzeichnung der Stromqualität lehnt die BKW entschieden ab. Sie schafft keinen Mehrwert, sondern führt zu administrativem Mehraufwand und Mehrkosten. Simulationen zeigen, dass mit einem monatlichen Qualitätsnachweis keine neuen Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien entstehen. Echte Investitionsanreize würde z.B. eine Anpassung des Wasserzinsregimes schaffen – das aktuelle Regime ist durch ein flexibles Modell zu ersetzen.

Eine strategische Speicherreserve, die kritische Versorgungssituationen gegen Ende des Winters überbrücken kann, ist ein sinnvolles Instrument für kritische Extremsituationen. Die Speicherreserve kann indes keine (Re-)Investitionen sicherstellen, die für eine längerfristige Versorgungssicherheit dringend nötig wären. Die BKW hat hierzu bereits 2016 konstruktive Vorschläge mit einem marktbasierten Kapazitätsmechanismus gemacht, wie sie in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich zum Tragen kommen.

Eine Teilliberalisierung des Messwesens – mit lediglich 55'000 von ca. 4 Millionen Messpunkten – wird zu keinem funktionsfähigen Wettbewerb führen. Denn lediglich ein Teil der Aufgaben des Netzbetreibers können gemäss der Vernehmlassungsvorlage durch Dritte wahrgenommen werden. Somit wird ein zusätzlicher Aufwand geschaffen ohne einen Zusatznutzen für die Netzanschlussnehmer. Erfahrungen im Ausland, v.a. in Österreich und Niederlanden, zeigen, dass sich auch bei einer vollständigen Liberalisierung des Messwesens kein wettbewerbsfähiger Markt bildet – dies ist aufgrund der generell geringeren Grösse des Marktes auch für die Schweiz zu erwarten. Die BKW lehnt deshalb eine Teilliberalisierung des Messwesens ab und spricht sich für einen Paradigmenwechsel mit einer Liberalisierung der Messdaten aus.

Die BKW fördert und fordert einen Paradigmenwechsel: Kunden sollen die mit dezentralen (privaten) Messinfrastrukturen erhobenen Daten – wie sie insbesondere durch Smart-Home-Anwendungen generiert werden – dem Netzbetreiber für Markt- und Abrechnungszwecke zur Verfügung stellen können. Damit wird die Installation eines Zählers durch den Netzbetreiber hinfällig. So wird die Ablösung von zentralen hin zu dezentralen Strukturen befördert und die Bedürfnisse des Kunden in den Vordergrund gestellt. Natürlich bleibt der Kunde dabei weiterhin Herr seiner Daten.